Category: Anträge

Anfrage zu digitalem Pflegeplatzanmeldesystem

Anfrage zu digitalem Pflegeplatzanmeldesystem

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kaiser,

laut einem Bericht in den BNN vom 14.3.24 führen Angehörige von pflegebedürftigen Menschen, die einen Pflegeplatz suchen, 40-60 Telefonate, bis sie einen Pflegeplatz finden können. Dies überlastet sowohl die Angehörigen als auch das Personal in den Pflegeinrichtungen.
Die Pflegekonferenz hat sich vor einiger Zeit schon mit dem Thema eines digitales Pflegeplatzanmeldesystem beschäftigt, doch bisher wurde dies nicht umgesetzt.

Deshalb fragt die CDU-Fraktion an:

1. Woran liegt es, dass bisher das digitale Pflegeplatzanmeldesystem nicht umgesetzt wurde?

2. Bis wann kann damit gerechnet werden, dass ein solches System online geht?

3. Ist eine Beteiligung der Pflegeinrichtungen auf freiwilliger Basis oder gibt es rechtliche Verpflichtungen, die eine Teilnahme festschreibt?

4. Da es nur Sinn macht, wenn alle Pflegeeinrichtungen beteiligt sind: Ist sichergestellt, dass sich alle Pflegeinrichtungen beteiligen? Wenn nein, was sind die Gründe, weshalb sie sich nicht beteiligen?

5. Gibt es in der Region schon Stakeholder, die ein digitales Pflegeplatzanmeldesystem nutzen? Wenn ja, welche sind das?

6. Wenn derzeit schon welche bestehen: Besteht die Möglichkeit zur Kooperation?

7. Da eine Vernetzung über die Stadtkreisgrenzen hinaus sinnvoll ist, um einen Pflegeplatz zu finden: Kann eine Kooperation mit dem Landkreis Rastatt erfolgen?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen für die CDU-Fraktion
Dr. Anemone Bippes & Ansgar Gernsbeck

Bildquelle: Stokpic von Pexels

 

Antrag: Gestaltungsrichtlinie

Antrag: Gestaltungsrichtlinie

Die CDU-Fraktion beantragt die „Richtlinie für die Gestaltung von privaten Nutzungen auf öffentlich gewidmeten Flächen im Geltungsbereich der Gesamtanlagenschutzsatzung“ aus dem Jahr 2009 und die „Satzung über Werbeanlagen, Anschlagtafeln, Schaukästen und Automaten in der Innenstadt“ (Werbeanlagensatzung) aus dem Jahr 2003 mit dem Ziel zu überarbeiten, Handel, Gastronomie und Immobilienbesitzer einen größeren Gestaltungsspielraum zu gewähren und sie den neuen Herausforderungen anzupassen.

Vor einer Neufassung ist ein Beteiligungsverfahren in geeigneter Form mit den Betroffenen bzw. deren Verbänden oder Interessenvertretungen (z. B. We love Baden-Baden e.V., Futurum, DEHOGA, Tourismus GmbH, Immobilienbesitzer etc.) durchzuführen und deren Vorschläge und Erwartungen anzuhören.

Weiteres Ziel der Überarbeitung soll auch sein, die Satzung zu vereinfachen, um zum einen den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und zum anderen praktikabel für den Unternehmer zu sein.
Zudem sollten digitale Prozesse in diesem Zusammenhang weiter ausgebaut werden.

Begründung:
Die Stadt Baden-Baden steht, nachdem sie Weltkulturerbe wurde, heute mehr denn je für eine harmonische Verbindung aus historischem Erbe, kultureller Vielfalt, gehobener Lebensqualität und wirtschaftlicher Kontinuität. Um diese Werte auch für die Zukunft zu sichern, ist es notwendig, die Maßnahmen den heutigen Gegebenheiten anzupassen, um ein modernes, zukunftsfähiges und einzigartiges Erscheinungsbild zu schaffen. Eine attraktive Innenstadt trägt zu deren Vitalität bei und steigert die Attraktivität für Bewohner und Besucher gleichermaßen.

Für die CDU-Fraktion Baden-Baden

Dr. Anemone Bippes & Ansgar Gernsbeck

Antrag: Die CDU-Fraktion Baden-Baden fordert einen Digitalisierungsbericht für Baden-Baden

Antrag: Die CDU-Fraktion Baden-Baden fordert einen Digitalisierungsbericht für Baden-Baden

Eine aktuelle Studie der Unternehmensberatung PwC1, die in der Zeitung „Welt am Sonntag“ exklusiv am 21. Januar 2024 vorgestellt wurde, verweist auf die Notwendigkeit einer umfassenden Digitalisierung der Verwaltung. Die Studie soll Anlass sein, auf kommunaler Ebene konkrete Anstrengungen für eine rasche Digitalisierung der Verwaltung einzufordern. Denn die Befragung mit 4000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern offenbart, dass 92 Prozent der Deutschen sich die Möglichkeit wünschen, Verwaltungsvorgänge online abzuwickeln. Bereits 78 Prozent nutzen schon heute die vorhandenen digitalen Angebote der Verwaltung – ein signifikanter Anstieg im Vergleich zu einer Erhebung aus dem Jahr 2017.

Die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungsmitarbeiter sehnen sich nach einer modernen und digitalen Verwaltung, die den Bedürfnissen unserer heutigen Gesellschaft gerecht wird. Angesichts dieser Ergebnisse ist es von entscheidender Bedeutung, dass Deutschland die Digitalisierung seiner Verwaltung mit größerer Entschlossenheit vorantreibt.

Zu digitalisierende Projekte sind im Onlinezugangsgesetz festgelegt. Bürokratische Hürden müssen abgebaut, elektronische Zugänge zu Verwaltungsprozessen geschaffen und Arbeitsabläufe angepasst werden. Viele Behördengänge, für die die Bürgerinnen und Bürger mühsam Termine vor Ort vereinbaren müssen, könnten problemlos online erledigt werden. Von den Einsparmöglichkeiten, die mit der digitalen Transformation von Verwaltung einhergehen, ganz zu schweigen. Eine smarte Verwaltung würde auch Baden-Baden gut zu Gesicht stehen. Dazu braucht es eine Strategie, Ziele und Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft in der Region.

Deshalb ist die kreisfreie Stadt Baden-Baden aufgefordert, einen Digitalisierungsbericht zu erarbeiten, zu veröffentlichen und fortzuschreiben. Mit dem Bericht soll digitale Transformation von Verwaltungsprozessen dokumentiert und für Transparenz gesorgt werden. Die Bürgerinnen und Bürger können mit dem Bericht mitgenommen werden auf dem Weg der Digitalisierung von Verwaltung. Auch soll die Planung von künftigen Projekten mit diesem Instrument kommuniziert werden. Für den Digitalisierungsbericht gibt es zahlreiche vorbildliche Beispiele. Auch aus Baden-Württemberg.

Der Bericht sollte einen Überblick über den aktuellen Umsetzungsstand ausgewählter Maßnahmen und einen Ausblick für weitere Umsetzungen aufzeigen.

Das OZG (Onlinezugangsgesetz – OZG) hat der Verwaltung hohe Ziele gesteckt. Die Verpflichtung: Bis Dezember 2022 sollten alle Vorgaben aus dem 2017 verabschiedeten Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen umgesetzt werden. Diese Ziele konnten nicht erreicht werden. In der Neufassung des Gesetzes entfällt der Endtermin, dafür wird enger koordiniert.
Von den rund 575 Maßnahmenbündeln mit ihren mehr als 6.000 Einzelprozessen liegt die Mehrheit bei Landes- und Kommunalleistungen bzw. Mischleistungen. In der Umsetzung des Gesetzes nutzen die Stadtverwaltungen Angebote wie die des Landesportal Service-BW oder weiterer Dienstleister.

Die Ziele und Vorteile der Digitalisierung von Verwaltung:
– Service für Bürgerinnen und Bürger verbessern und digitale Verwaltungsdienste anbieten – Prozessbeschleunigung und mehr Transparenz bieten
– Kostensenkung durch Automatisierung
– Effizienzsteigerung durch schlanke und medienbruchfreie Prozesse
– die Zusammenarbeit erleichtern – Smart City aufbauen.

Für die CDU-Fraktion Baden-Baden

Dr. Anemone Bippes & Ansgar Gernsbeck

Antrag: Öffnung der Lichtentaler Allee während Sperrung der Schillerbrücke

Antrag: Öffnung der Lichtentaler Allee während Sperrung der Schillerbrücke

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Späth,

die Sperrung der Schillerbrücke und durch die Brückensanierung bedingte veränderte Verkehrsführung verursacht mehrere Probleme, die durch eine andere Verkehrsführung verringert werden könnten

Ein durch die Brückensperrung betroffener Gastronom hat mit einem 70-prozentigem Umsatzrückgang zu kämpfen. Anwohner der Herchenbachstraße beklagen, dass wendende Fahrzeuge die Grünstreifen am Straßenrand beschädigen. Busse können die Poller teilweise nicht mit ihren Fernsteuerungen ansteuern, da die sich davor stauenden Autoschlangen zu lang sind.

Darum beantragen wir, die Lichtentaler Allee für die Zeit der Brückensanierung zu öffnen und den Durchfahrtsverkehr ggf. auf 3,5 Tonnen Maximalgewicht zu beschränken.

Mit freundlichen Grüßen im Namen der CDU-Fraktion

Ansgar Gernsbeck
Fraktionsvorsitzender

Cornelia von Loga
MdL Stadträtin

Antrag der CDU-Fraktion Baden-Baden auf Aussetzung der Parkgebühren am Samstag in den städtischen Parkgaragen sowie auf Wiedereinführung der Abendtarife ab 19:00 Uhr

Antrag der CDU-Fraktion Baden-Baden auf Aussetzung der Parkgebühren am Samstag in den städtischen Parkgaragen sowie auf Wiedereinführung der Abendtarife ab 19:00 Uhr

Stadträtin Reinhilde Kailbach-Siegle stellt für die CDU-Fraktion Baden-Baden bei der Stadtverwaltung Baden-Baden den Antrag, dass bei den städtischen Park-Garagen samstags ab sofort keine Parkgebühren erhoben werden. Diese Regelung soll bis Weihnachten gelten. Die CDU-Fraktion verspricht sich davon einen Mehrwert für den Einzelhandel und für die Gastronomie, zumal die Aussetzung der Parkgebühren bereits in den Nachbargemeinden auf großen Zuspruch gestoßen ist. Es hat eine deutliche Wiederbelegung der Nachbarstädte ausgelöst. Ferner wünscht die CDU-Fraktion, dass die abendliche Parkpauschale, die vor einigen Jahren abgeschafft worden ist, wieder auflebt. Es soll den Besuchern der städtischen Park-Garagen ermöglicht werden, ab 19:00 Uhr zu einem minimalen Pauschalbetrag zu parken. Diese Regelung soll dauerhaft eingeführt werden.

In Zeiten, in denen Kurzarbeit und finanzielle Einbußen die privaten Haushalte unerwartet und massiv belasten, können der Einzelhandel und die Gastronomie nur angekurbelt werden, wenn den privaten Haushalten finanzielle Entlastungen angeboten werden.

Die CDU-Fraktion fordert die Stadtverwaltung auf, den Antrag umzusetzen, um den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt und unserer Umgebung zu signalisieren, dass Baden-Baden auch in Zeiten von Corona alle Kunden und Gäste herzlich willkommen heißt.

Die Fraktion ist sich bewusst, dass dieser Antrag in Zeiten einer drohenden Haushaltssperre und im Hinblick auf die damit verbundenen Einnahmeausfälle für die Parkgaragengesellschaft keine Spontanzustimmung der Stadtverwaltung findet. Trotzdem sind die Fraktionsmitglieder davon überzeugt, dass kleine Gesten der Verwaltung an unsere Bürgerinnen und Bürger die Shopping- und Konsumlaune in Baden-Baden steigern werden.

Antrag der CDU-Fraktion: Stärkung von Gastronomie und Einzelhandel in Baden-Baden

Antrag der CDU-Fraktion: Stärkung von Gastronomie und Einzelhandel in Baden-Baden

Die CDU-Fraktion des Baden-Badener Gemeinderats fordert die Prüfung von Maßnahmen zur Stärkung von Gastronomie und Einzelhandel in Corona-Zeiten

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Mergen,
die CDU-Fraktion des Baden-Badener Gemeinderats will die Gastronomie und den Einzelhandel der Kurstadt, die in Corona-Zeiten heftige Einbußen erlitten haben, stärken.

Folgende Optionen kommen in Betracht:

Für Auslagenflächen im Einzelhandel und für die Außenbewirtschaftung können die

  • Sondernutzungsgebühren erlassen werden
  • Zeitlich befristet können weitere Flächen im öffentlichen Raum für Gastronomie und Einzelhandel erlaubt werden
  • Die Öffnungszeiten können flexibler gehandhabt werden
  • Baden-Badener Buslinien können ein günstigeres Tagesticket für Einzelpersonen und Gruppen bis zu fünf Personen anbieten, um die Attraktivität von Einzelhandel und Gastronomie vor Ort zu steigern.

Die CDU-Fraktion beantragt die Prüfung der oben genannten Vorschläge.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Serr
Stadtrat CDU-Fraktion

Zum Antrag: LINK

Stellungnahme der CDU […] Seebrücke – Sicherer Hafen Baden-Baden

Stellungnahme der CDU […] Seebrücke – Sicherer Hafen Baden-Baden

Stellungnahme der CDU zum Tagesordnungspunkt 5, Gemeinderatsitzung 25.05.2020 Seebrücke – Sicherer Hafen Baden-Baden

Die Lösung kann nur ein gemeinsam handelndes Europa sein
Nationale und lokale Alleingänge bergen die Gefahr einer Spaltung der europäischen und deutschen Zivilgesellschaft. Daher gehört der Antrag inhaltlich nach Berlin und Brüssel, nicht nach Baden-Baden.

Die Situation von Flüchtlingen weltweit ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Viele Menschen fliehen vor den unhaltbaren Zuständen in ihren Heimatländern. Kein Mensch verlässt freiwillig seine Heimat. Ob politische Verfolgung oder wirtschaftliche Not die Fluchtgründe sind, spielt für uns keine Rolle. Auch viele unserer Vorfahren verließen aufgrund politischer Verfolgung oder aus wirtschaftliche Gründen Deutschland und bekamen Schutz und Hilfe in anderen Ländern.

Es ist dringend geboten und längst überfällig, dass die Europäische Staatengemeinschaft in der Flüchtlingsfrage endlich eine gemeinsame Lösung findet. Denn es wird nicht die Frage sein, ob weiterhin Menschen vor den Zuständen in ihren Heimatländern fliehen. Die Frage wird sein, wie viele sich auf den Weg machen, wenn in ihren Heimatländern keine Veränderungen erreicht werden können. Nur wenn wir es schaffen, die Fluchtursachen in den Heimatländern erfolgreich zu bekämpfen, ändern wir die Situation.

Für die CDU-Fraktion stellte sich im Vorfeld zu dieser Sitzung die Frage, was mit dem heutigen Antrag erreicht werden kann oder erreichen werden soll. Auch ob es richtig ist, dass einzelne Städte sich hier positionieren. Aus unserer Sicht führt dieser Antrag zu nichts. Er enthält nur unverbindliche Aussagen mit der Maßgabe, dass wir für alle unsere Handlungen entsprechende Bundes- und Landesmittel zur Finanzierung bekommen.

Der heutige Antrag ist darüber hinaus aus unserer Sicht ein völlig falsches Signal an den existierenden Wirtschaftszweig der Schlepperbanden, denen Menschenleben egal sind. Uns ist klar, dass in der heutigen Diskussion die Meinungen auseinandergehen. Doch nur ein gemeinsames Vorgehen und Handeln aller europäischen Staaten ist langfristig lösungsorientiert. Wir müssen in dieser Frage Europa einen und nicht mit solchen Anträgen spalten, sonst könnten wir zurück driften in eine Vergangenheit, die die große Mehrheit nicht will.

Hilfe vor Ort, dass die Menschen in ihrer Heimat in Frieden leben können, das muss doch das eigentliche Ziel des Helfens sein. Und nicht, diese Menschen auf einen langen gefährlichen Weg zu zwingen und sie verantwortungslosen Schleppern zu überlassen.

Selbstverständlich steht die CDU für Solidarität und Menschlichkeit im Sinne christlicher Werte. Doch es muss erlaubt sein, politisch andere Wege des Helfens und Handelns als richtig zu sehen. Wir sind Kommunalpolitiker und haben uns dem Wohle der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt verpflichtet. Wir haben keinerlei Entscheidungskompetenz in Landes-, Bundes- oder Europafragen.

Die CDU-Fraktion hat sich dafür eingesetzt und wird sich dafür einsetzen, dass wir zu uns kommende Menschen gut unterbringen und versuchen in unsere Gesellschaft zu integrieren. Wir werden weiterhin alle örtlichen Initiativen mit ganzer Kraft unterstützen. Wir werden weiterhin wie bei der Aufnahme der Jesidinnen und ihren Kindern schnell und unbürokratisch helfen, wenn das Land oder der Bund bei uns anfragt. Das möchte ich Namen der Fraktion betonen. Selbstverständlich gehört dazu auch, dass wir Kinder – wenn wir angefragt werden – wie bisher aufnehmen.

Wir können und müssen über unsere örtlichen Landes-, Bundes- und Europaabgeordneten einfordern, dass Europa die Flüchtlingsfrage endlich gemeinschaftlich regelt und es europaweit gültige Standards in der Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden und Flüchtlingen geben muss. Dazu gehört selbstverständlich auch die Klärung der Frage, wie Europa mit Bootsflüchtlingen umgeht.

Der heute vorliegende Antrag ist jedoch reine Symbolpolitik und gehört inhaltlich nach Berlin und Brüssel, nicht nach Baden-Baden.

Die CDU-Fraktion lehnt den Antrag mehrheitlich ab, weil er nicht die Gemeinschaft einer weltoffenen und toleranten europäischen Gesellschaft stärkt, sondern polarisiert und spaltet. Die CDU-Fraktion stand und steht für Konsens, nicht für Spaltung. Der Zusammenhalt der Zivilgesellschaft ist uns wichtig. Wir sehen die Lösung der Flüchtlingsproblematik nur in einem starken, gemeinschaftlich handelnden Europa.

Ansgar Gernsbeck
CDU Fraktionsvorsitzender

Zum Stellungsnahme: LINK

Forderung nach Fokussierung auf messbare und nachprüfbare Verringerung der CO2-Emissionen in Baden-Baden

Forderung nach Fokussierung auf messbare und nachprüfbare Verringerung der CO2-Emissionen in Baden-Baden


Die Pressemitteilung zum interfraktionellen Antrag der Gemeinderatsfraktionen von CDU, FBB, FW und FDP

Der städtische Klimaschutz soll am Ziel einer messbaren und nachprüfbaren Verringerung der CO2-Emissionen in Baden-Baden ausgerichtet werden. Das fordern die Gemeinderatsfraktionen von CDU, FBB, FW und FDP in einem interfraktionellen Antrag. Sie verweisen auf einen umfangreichen Maßnahmenkatalog mit einer breiten Vielzahl von Vorschlägen, die im städtischen Klimaschutzkonzept ausgearbeitet worden seien. Viele dieser Maßnahmen seien noch nicht umgesetzt, dies gelte es zu ändern. Das im Jahr 2012 verabschiedete Klimaschutzkonzept, mit dem die Stadtverwaltung das Vorgehen im städtischen Klimaschutz begründet, müsse in Teilen konzeptionell verbessert und den neuen Entwicklungen angepasst werden. 
Zwei wesentliche, die Baden-Badener CO2-Emissionen beeinflussende Faktoren seien ergebnisverzerrend nicht berücksichtigt worden. Dazu zählten die Emissionen aus dem erheblichen und steigenden Durchgangsverkehr auf der B 500 in den und aus dem Nordschwarzwald, welche nicht durch die Bürger Baden-Badens verursacht würden und folglich aus der CO2-Bilanz eliminiert werden müssten. Auch die CO2-bindende Wirkung des Baden-Badener Stadtwalds, der die lokalen Treibhausgas-Emissionen Jahr für Jahr um ca. 111.000 Tonnen CO2 senke, habe keinen Eingang in die Berechnungen gefunden.
Das Klimaschutzkonzept umfasst zwei Teile. Der erste Teil zeigt auf, wo und in welcher Größenordnung in Baden-Baden CO2-Emissionen entstehen und was der Ursprung davon ist, so z. B. Hauswärme, Stromverbrauch und Abgase von Kfz. Gleichzeitig werden Maßnahmen vorgeschlagen, wie diese Emissionen vermindert werden können. Im zweiten Teil gehe es um ein ideologisch motiviertes Ziel, das 2012 ohne eine Diskussion über das „Wie“ und die drastischen Folgen für Teile der Bevölkerung beschlossen worden sei. Darin enthalten die Forderung nach einem Anteil von 30 Prozent Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung von Baden-Baden. Da dies mit PV-Anlagen, Wasserkraft, Geothermie und Biomasse allein nicht zu erreichen sei, werde immer wieder die Forderung nach Windkraftanlagen im Baden-Badener Stadtwald laut.
Die vier Gemeinderatsfraktionen verweisen darauf, dass die zwei nächstgelegenen Windparks Simmersfeld und Straubenhardt hoch unwirtschaftlich liefen, beide würden lediglich knapp über 60 Prozent der für die Genehmigung berechneten Strommenge erzeugen. Eine Insolvenz des Simmersfelder Betreibers sei die Folge gewesen. Im Falle von Windkraftanlagen im Baden-Badener Stadtwald stünden einem ähnlich schwachen Ertrag unter anderem die beträchtlichen gesundheitlichen Gefahren für die Menschen der umliegenden Stadtteile gegenüber, wie auch die Zerstörung großer Flächen des Stadtwalds sowie der historischen Landschaftskulisse Baden-Badens. Außerdem werde das Ziel des UNESCO-Welterbes mit 240 Meter hohen Windkraftanlagen am Horizont unerreichbar.
Die 21 Stadträte beantragen eine Fokussierung auf den ersten Teil des Klimaschutzkonzepts sowie auf die Maßnahmen, die eine messbare und nachprüfbare Verringerung der lokalen CO2-Emissionen zur Folge hätten. Nur so könne der Klimaschutz in Baden-Baden spürbar und im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger vorangebracht werden. Sie fordern, den am 25.09.2017 mit großer Mehrheit gefassten Beschluss zum endgültigen Ausstieg aus den kommunalen Windkraft-Planungen und der Nicht-Verfügbarkeit städtischer Waldflächen für Windkraftanlagen zu respektieren und einzuhalten. Ebenso wird gefordert, das Ergebnis der Normenkontrolle vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim abzuwarten, da der Gemeinderat Baden-Baden wie auch weitere Kommunen im Umkreis begründeten Zweifel an der rechtmäßigen Erstellung des Regionalplans zum Ausdruck gebracht haben.

Cornelia von Loga
Stadträtin CDU


Klimaschutz in Baden-Baden: Interfraktioneller Antrag zur Einhaltung bestehender Beschlüsse als Grundlage für weiteres Vorgehen

Wir – die Gemeinderatsfraktionen von CDU, FBB, FW und FDP – fordern, den Beschluss des Gemeinderats vom 25.09.2017, in dem die deutliche Mehrheit des Gemeinderats mit 27:11 Stimmen den endgültigen Ausstieg aus den kommunalen Windkraft-Planungen sowie die Nicht-Verfügbarkeit städtischer Waldflächen für Windkraftanlagen (WKA) entschieden hat, zu respektieren und zur Grundlage aller Überlegungen und Vorschläge zu machen. Das bedeutet, dass der Themenkomplex „Windkraftanlagen in Baden-Baden“ kein Bestandteil der Klausurtagung, des Klimaschutzkonzepts sowie den weiter in diesem Zusammenhang stattfindenden Planungen, Veranstaltungen und Entscheidungsvorlagen sein wird.

Ebenso fordern wir, das Ergebnis der Normenkontrolle vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim abzuwarten. Denn die Mehrheit des Gemeinderats hat, wie auch weitere Kommunen im Gebiet des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein, begründeten Zweifel an der rechtmäßigen Erstellung des Regionalplans zum Ausdruck gebracht. Aufgrund anderer, in letzter Zeit getroffener Entscheidungen des VGH Mannheim ist davon auszugehen, dass der Klage von Baden-Baden (und weiterer Kommunen) stattgegeben wird.

Zusammenfassung der Begründung (die ausführliche Begründung ist dem Antrag als Anlage 1 beigefügt): Bei der Erarbeitung des Klimaschutzkonzepts (verabschiedet im Jahr 2012), welches als Basis für die Forderung nach einem Anteil von 30 % Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung von Baden-Baden herangezogen wird, werden zwei wesentliche Faktoren, die die Treibhausgas-Emissionen in Baden-Baden beeinflussen, ergebnisverzerrend nicht berücksichtigt.

1) Die Emissionen aus dem erheblichen und steigenden Durchgangsverkehr auf der B 500 in den und aus dem Nordschwarzwald, welche nicht durch die Bürger Baden-Badens verursacht werden und folglich aus der CO2-Bilanz eliminiert werden müssen.

2) Unser Stadtwald, der jährlich zusammen mit dem Staats- und Privatwald auf der Gemarkung des Stadtkreises Baden-Baden ca. 111.000 Tonnen CO2 bindet und damit in dieser Größenordnung Jahr für Jahr die lokalen Treibhausgas-Emissionen reduziert, wird ebenfalls in den Berechnungen nicht berücksichtigt.

Die geschätzt 76 GWh Strom aus Erneuerbaren Energien (EE), die bis 2020 zum Erreichen des 30 %-Ziels in Baden- Baden produziert werden müssten, würden deutschlandweit einem Minimal-Anteil von 0,031 % der EE-Produktion entsprechen. Die gegenwärtig noch offene „Lücke“ der Erzeugung von EE i.H.v. 44 GWh, die unter anderem und vor allem durch WKA gefüllt werden müsste, hätte einen noch geringeren Anteil von 0,018 %.

Dafür müssten allein auf Baden-Badener Gemarkung mindestens 10 Windkraftanlagen (Höhe pro Anlage: 240 Meter) im Stadtwald errichtet werden, die keinen positiven Effekt auf das Klima in Baden-Baden hätten. Weitere WKA unmittelbar hinter der Gemarkungsgrenze würden in Folge der hohen Infrastrukturinvestitionen und der industriellen Vorbelastung zwingend folgen. Die Konsequenzen wären fatal: Große Teile des Stadtwalds und unsere historische Landschaftskulisse wären zerstört. Das UNESCO-Welterbe passé. Die Max Grundig Klinik müsste schließen. Die Bühlerhöhe würde zum zweiten Hundseck. Am Schlimmsten und völlig indiskutabel: Die Gesundheit der Anwohner dieses neu geschaffenen Industrieparks würde zum Spielball unbeherrschbarer physikalischer Kräfte. In Geroldsau, Malschbach, Oberbeuern, Lichtental und dem Rebland würden bis zu 30 % der Bürgerinnen und Bürger erkranken.
Ihre Immobilien und Grundstücke, damit die Altersvorsorge vieler Menschen, wären dauerhaft entwertet.

Erschwerend kommt hinzu, dass Windkraftanlagen auf Baden-Badener Gemarkung die europaweite Klimabilanz aufgrund des EU-Emissionshandels nicht verbessern würden. Denn die durch EE-Produktion freiwerdenden Klima-Zertifikate können von anderen Unternehmen in Deutschland bzw. der EU, die für ihre Produktion zusätzlichen CO2- Ausstoß benötigen, erworben werden.

Die Baden-Badener Stadtwerke müssten den Anschluss der Windkraftanlagen an das Stromnetz aus eigener Tasche bezahlen. Die Ausgaben für die Stadtwerke würden sich allein für den Wettersberg auf über 3 Mio. Euro belaufen.

Ein viel wirkungsvollerer Beitrag zum Klimaschutz wäre es, diesen Betrag in den Ausbau des Baden-Badener Glasfasernetzes zu investieren. Denn durch den Ausbau der Netze und der Digitalisierung würden u.a. Home-Office-Strukturen nachhaltig verbessert, wodurch auch in Zukunft der Pendelverkehr deutlich reduziert werden könnte.

Wir leben in einer der windärmsten Regionen Deutschlands. Die von Baden-Baden aus nächstgelegenen Windparks Simmersfeld und Straubenhardt laufen beide hoch unwirtschaftlich. Das ehemalige „Leuchtturmprojekt“ Simmersfeld erzielte von Betriebsbeginn 2008 an einen so geringen Ertrag, dass der Betreiber bereits nach vier Jahren 2011 insolvent wurde. Der Stromertrag der Anlagen betrug im Zeitraum 2008 bis 2018 durchschnittlich 40.496 MWh pro Jahr. Das ist lediglich 63 % der Strommenge, die vorab berechnet wurde, um das Projekt genehmigt zu bekommen. In Straubenhardt sollte alles besser werden, denn dort wurden deutlich höhere und leistungsstärkere „moderne Schwachwindanlagen“ errichtet. Doch auch dort das gleiche katastrophale Ergebnis. Im ersten Betriebsjahr 2018 wurde nur 62 % der vom TÜV Süd prognostizierten Strommenge erzeugt. Sowohl in Simmersfeld als auch in Straubenhardt sind die Menschen vorab mit unrealistischen Versprechungen in die falsche Richtung gelenkt worden.

Im Übrigen hat der TÜV Süd federführend den Windatlas Baden-Württemberg 2011 erstellt, auf Basis dessen die Baden-Baden betreffenden Windkraft-Vorranggebiete Wettersberg und Hummelsberg ausgewiesen worden sind.

Aus all diesen Gründen fordern wir, uns auf den ersten Teil des Klimaschutzkonzepts zu fokussieren mit dem Ziel einer messbaren und nachprüfbaren Verringerung der Emissionen in Baden-Baden. Hierfür liegt ein umfangreicher Maßnahmenkatalog mit einer breiten Vielzahl von Vorschlägen vor (siehe S. 74 – 79 des Klimaschutzkonzepts aus dem Jahr 2012, vgl. Anlage 2). Viele Maßnahmen davon sind noch nicht umgesetzt. In diese Stellschrauben sollten wir Bewegung bringen. Der Nutzen wäre für und in Baden-Baden klar ersichtlich, dadurch den Menschen vermittelbar. In eine solche sinnvolle Diskussion werden wir uns konstruktiv und engagiert einbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Ansgar Gernsbeck, Fraktionsvorsitzender CDU, stellvertretend für die gesamte CDU-Fraktion
Martin Ernst, Fraktionsvorsitzender FBB, stellvertretend für die gesamte FBB-Fraktion
Dr. Hans-Peter Ehinger, Fraktionsvorsitzender Freie Wähler, stellv. für die gesamte FW-Fraktion
Rolf Pilarski, Fraktionsvorsitzender FDP, stellvertretend für die gesamte FDP-Fraktion

Anlage 1: Ausführliche Begründung und Hintergrund des Antrags

Anlage 2: Maßnahmenkatalog aus dem Klimaschutzkonzept der Stadt Baden-Baden (Seiten 74 – 79)

Zum Antrag

Anfrage an OB – Geänderte Verkehrsführung während der eWayBW-Bauphase

Anfrage an OB – Geänderte Verkehrsführung während der eWayBW-Bauphase

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Mergen,

in dieser Woche wurde über die Einrichtung des Projektbegleitkreises für das Pilotprojekt eWayBW berichtet. Thema in der sich anschließenden Diskussion war insbesondere die Verkehrsführung während der Bauzeit, die in zwei Abschnitten über insgesamt 33 Wochen erfolgen soll. Zur genauen Verkehrsführung während der Baumaßnahmen sagte das Regierungspräsidium weitere Abstimmungsgespräche mit den betroffenen Kommunen, Verkehrsbehörden und der Polizei zu.

Während Sperrungen in zurückliegenden Zeiten, u.a. beim Bau des Gernsbacher Tunnels, wurden die Verkehrsströme direkt von der Autobahn über den Zubringer, durch den Michaelstunnel über die Maximilianstraße, Klosterplatz und Brahmsplatz, durch Geroldsau Richtung Schwarzwaldhochstraße umgeleitet. Die Gegenrichtung war ebenfalls betroffen. Während dieser mehrmonatigen Umleitung sind tausende von Schwerlast-LKW mitten durch Baden-Baden gefahren. 

Die B500 führt in Lichtental durch eine 30er-Zone, vorbei an einer Grundschule, zu der viele Grundschüler mit dem Fahrrad oder dem Tretroller kommen. Fahrradfahrer ab Höhe Klosterplatz Richtung Brahmsplatz und Geroldsau haben keine andere Möglichkeit, als die B500 zu nutzen. Es gibt keinen gesonderten Fahrradweg, die Gehwege verlaufen partiell nur einseitig und sind weniger als 1 Meter breit. Bis auf einen Zebrastreifen gibt es in ganz Geroldsau für Kinder keine Möglichkeit, sicher und geschützt die Straße zu Fuß zu überqueren. Die gleiche Strecke für mehrere Monate für den Umleitungsverkehr mitsamt der zahlreichen Sattelschlepper und anderen Schwerlast-LKW freizugeben, würde die Sicherheit der Schulkinder, Fahrradfahrer und AnwohnerInnen gravierend gefährden.

Im Namen der CDU-Fraktion möchte ich Sie daher bitten, dafür zu sorgen, dass die Umleitung des Verkehrs während der Bauzeit für den eWayBW nicht über den Baden-Badener Abschnitt der B500 erfolgt.

Im Namen der CDU-Fraktion möchte ich Sie daher bitten, dafür zu sorgen, dass die Umleitung des Verkehrs während der Bauzeit für den eWayBW nicht über den Baden-Badener Abschnitt der B500 erfolgt. 

Vielen Dank vorab.

Mit freundlichen Grüßen
Cornelia von Loga
Stadträtin

Die Anfrage ist hier abzurufen:: LINK

Anfrage an OB – Rebland fordert einen Landwirtschafts-Gipfel

Anfrage an OB – Rebland fordert einen Landwirtschafts-Gipfel

Sehr geehrte Frau OB Mergen,

die jüngsten Proteste aus den Reihen der Landwirtschaft haben auf die großen Probleme unserer Landwirte und Winzer hingewiesen. Von diesen Problemen sind auch die Landwirte und Winzer im Bereich unserer Stadt betroffen. Zunehmende Reglementierungen erschweren ihnen das Leben und zwingen so manchen Betrieb – auch Nebenerwerbs-Winzer – zur Aufgabe.

Es ist nach Auffassung der CDU Rebland nicht ausreichend, wenn wir lediglich darauf warten, dass sich auf Landes- und Bundesebene etwas bewegt. Vielmehr müssen wir überlegen, wie wir im Rahmen unserer Möglichkeiten Landwirten und Winzern behilflich sein können. Diese leisten, insbesondere im Rebland, einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer Naturlandschaft. Weinberge, Wiesen und Obstbäume sind unverzichtbar für den Erhalt und des Ausbaus des Tourismus. Hierzu leisten unsere Landwirte und Winzer aus eigener Tasche einen erheblichen Beitrag.

Namens der CDU Rebland darf ich darum bitten, dass Sie Vertreter unserer Landwirte und Winzer zu einem Gespräch (Landwirtschafts-Gipfel) einladen. Ziel eines solchen Treffens sollte sein, dass die Betroffenen unmittelbar die Möglichkeit erhalten, ihre Anliegen vorzutragen, um dann gemeinsam zu klären, wie wir als Kommune behilflich sein können.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Bloedt-Werner
(Stadt-und Ortschaftsrat)

Der Antrag ist hier abzurufen: LINK